Aufgaben der Schwellenkorporation

Die Schwellenkorporation Unterseen nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Unterseen übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.

Die Schwellenkorporation umfasst das Gebiet der Einwohnergemeinde Unterseen.

Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 2. April 1943 wurden der Lombach und seine Zuflüsse in die Sektion I Unterseen und die Sektion II Habkern aufgeteilt. Die Sektion I Unterseen ist verpflichtet, sich an den Verbauungs- und Unterhaltsarbeiten in der Sektion II Habkern kostenmässig zu beteiligen.


Finanzierung

Die Schwellenkorporation erhebt von den Grund- und Werkeigentümerinnen und -eigentümern sowie den Baurechtsinhabenden innerhalb des Perimetergebiets Beiträge oder sogenannte Schwellentellen.

Der Perimeterplan enthält alle Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die aus Hochwasserschutzmassnahmen einen besonderen Vorteil ziehen. Das Perimetergebiet wird in folgende Beitragsklassen eingeteilt:

  • Beitragsklasse I: Umfasst dasjenige Gebiet, welches im Falle eines Hochwassers oder Uferabrisses und dergleichen unmittelbar gefährdet ist. (100% der Schatzung)
  • Beitragsklasse II: Umfasst dasjenige mittelbar gefährdete Gebiet, dessen Erschliessungsanlagen durch unmittelbar gefährdetes Gebiet führen. (70% der Schatzung)

Der Schwellentelle wird zu einem Einheitsansatz des amtlichen Wertes festgesetzt, welcher durch die Mitgliederversammlung jährlich mit dem Budget festgelegt wird.


Perimeterplan

Hier können den Perimeterplan in zwei Teilen herunterladen.

Teil 1

Teil 2


Schwellentellen

Rechnung Schwellentelle

Die Kantonale Steuerverwaltung stellt jeweils im Dezember allen Schwellentellpflichtigen die Rechnung für die Schwellentelle des aktuellen Jahres zu. Die Schwellentelle wird zusammen mit der Liegenschaftssteuer für die Einwohnergemeinde fakturiert, jedoch auf einem separaten Berechnungsblatt ausgewiesen.

Schwellentellensatz

Der Schwellentellensatz wird jährlich durch die Mitgliederversammlung im Rahmen der Genehmigung des Budgets festgelegt. Seit dem Jahr 2023 beträgt dieser 0.150 Promille des amtlichen Wertes für die Beitragsklasse I respektive 0.105 Promille für die Beitragsklasse II.

Schwellenkorporation Unterseen
Hans Peter Feuz  ·  Präsident  ·  Seestrasse 80  ·  3800 Unterseen
Telefon 033 823 22 94  ·  Natel 079 255 01 50  ·  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!