Korrektionen und Verbauungen am Lombach

Projekte über Verbauungen am Lombach wurden schon in den Jahren 1857/62 durch Ingenieur Roder aufgestellt. Dieser erstellte den ersten Situationsplan im Massstab 1:1'000 vom "Rossgrind" bis zum Thunersee.

Aus einem Gesuch der Gemeinde Unterseen und Habkern im Jahr 1888 ist ersichtlich, dass die Interessenten ihr Eigentum bisher soweit als möglich selber geschützt haben. Dies war aber nach einer, nicht näher beschriebenen Katastrophe im Winter 1885/86, offensichtlich nicht mehr möglich war.

Dies dürfte wohl zu dem, aus dem Jahr 1887 stammenden und von Ingenieur Anderfuhren aufgestellten Verbauungsprojekt mit Kosten von Fr. 86'000.00 geführt haben. Ausgeführt wurde das Projekt aber nie.

Das erste Verbauungsprojekt I / 1891 basierte auf dem erwähnten Projekt Anderfuhren und sah mit Gesamtkosten von Fr. 483'000.00 in seiner ergänzten Form insbesondere vor:

  • Einschalung vom Thunersee aufwärts bis zur Beatenbergbrücke
    Länge 2780 m, Breite 9.00 m
    Kosten Fr. 220'000.00
  • Erstellen von Steinsperren und Fussmauern von der Beatenbergbrücke bis zur Habkernbrücke
    Kosten Fr. 110'000.00
  • Erstellen von Steinsperren und Fussmauern von der Habkernbrücke bis zur Schwendisäge
    Kosten Fr. 68'000.00
  • Erstellen von Steinsperren und Fussmauern im "Habbach"
    Kosten Fr. 29'000.00
  • Erstellen von Steinsperren und Fussmauern im "Bolbach"
    Kosten Fr. 56'000.00

Damit begannen die Verbauungsarbeiten im Lombach. Gestützt auf die jährlichen Gewässerkontrollen, die örtlichen Verhältnisse, den Zustand des Gerinnes sind die Verbauungswerke seit 120 Jahren kontinuierlich weiter geführt worden. Seither wurden 29 Projektvorlagen ausgeführt, wovon 5 auf dem Gebiet der Gemeinde Habkern realisiert wurden. Dazu kommt das Projekt I / 1997 für Sicherungsarbeiten in den Seitengräben auf dem Gemeindegebiet von Unterseen.

Bis zur Inkrafttretung des erwähnten neuen Wasserbaugesetzes auf den 1. Januar 1990, musste ein neues Verbauungsprojekt zuerst im Entwurf mit allen betroffenen und mitinteressierten Amtsstellen von Bund, Kanton und Dritten besprochen und auf Grund der jeweils geltenden, gesetzlichen Grundlagen erarbeitet werden.

Allenfalls waren auch Einsprachen zu behandeln.

Die im neuen Wasserbaugesetz für Planung, Bau und Unterhalt festgelegten Handlungs- und Planungsgrundsätze
verlangen unteranderem für bauliche Massnahmen nun:

- eine Wasserbaubewilligung für Vorhaben von geringerer wasserbaulicher Bedeutung
- einen Wasserbauplan für Vorhaben von grösserem Umfang
bei diesem Vorgehen wird die Bevölkerung informiert und hat Gelegenheit zur Mitwirkung.

Daraus ist ersichtlich, dass es unter Umständen mehrere Jahre dauern kann bis solche Projektierungsarbeiten abgeschlossen, ein Projekt genehmigt und die Finanzierung der benötigten Kredite allseitig sichergestellt ist. Bund und Kanton haben die Verbauungsarbeiten im Lombach, gestützt auf die jeweiligen, gesetzlichen Grundlagen von Anfang an immer begleitet und grosszügig subventioniert.

Nach fast 10-jähriger Vorarbeit, unteranderem  mit Modellversuchen an der Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie (VAW), wurde im Frühjahr 2003 das Verbauungsprojekt XXIX / 2001 genehmigt, welches Verbauungsarbeiten im Gesamtbetrage von Fr. 5'200'000.00 vorsah.

Das Hauptinteresse lag bei den geplanten Aufweitungen im "Hindere Eywald", wo erstmals sogenannte "Überflutungs-, Retentions- und Versickerungszonen" geschaffen wurden. Mit der ersten von gesamthaft 4 Bauetappen wurde im Herbst 2003 begonnen, wobei unteranderem die bestehende Bachschale rechts auf 150 m Länge eliminiert und durch eine flache, unregelmässige und naturnahe Uferböschung ersetzt wurde.

Bedingt durch die, während den Bauarbeiten im Rahmen der Überarbeitung der Gefahrenkarte festgestellte, notwendige Anhebung der Kantonsstrasse unterhalb der Beatenbergbrücke, konnten die Verbauungsarbeiten erst im Oktober 2008 abgeschlossen werden.

Der Aufwand für die Verwirklichung dieser Projektvorlage belief sich schlussendlich auf Fr. 5'115'645.65.

Gegenwärtig ist keine Projektvorlage mehr offen und es besteht auch keine Notwendigkeit, eine solche in Angriff zu nehmen.

Davon nicht betroffen sind die ordentlichen Unterhaltsarbeiten, welche auf Grund der, jährlich im Herbst durch die Schwellenkommission stattfindenden Gewässerkontrolle festgestellt werden.

Wie die Erfahrung zeigt, ist man aber vor den Launen der Natur nie sicher und weiss heute nicht, wann zum Beispiel nach einem Starkgewitter mit Hagelschlag über dem Einzugsgebiet des Lombach eine neue Projektvorlage notwendig wird.

Schwellenkorporation Unterseen
Hans Peter Feuz  ·  Präsident  ·  Seestrasse 80  ·  3800 Unterseen
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