Information - Mittelbeschaffung
Die Schwellenkorporation erhebt von den Grund- und Werkeigentümerinnen und -eigentümern sowie den Baurechtsinhabenden innerhalb des Perimetergebiets Beiträge oder sogenannte Schwellentellen.
Der Perimeterplan enthält alle Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die aus Hochwasserschutz-
massnahmen einen besonderen Vorteil ziehen. Das Perimetergebiet wird in folgende Beitrags-
klassen eingeteilt:
- Beitragsklasse I: Umfasst dasjenige Gebiet, welches im Falle eines
(100 % der Schatzung) Hochwassers oder Uferabrisses und dergleichen unmittelbar gefährdet ist.
- Beitragsklasse II: Umfasst dasjenige mittelbar gefährdete Gebiet, dessen
(70 % der Schatzung) Erschliessungsanlagen durch unmittelbar gefährdetes Gebiet führen.
Der Schwellentelle wird zu einem Einheitsansatz des amtlichen Wertes festgesetzt, welcher durch die Korporationsversammlung jährlich mit dem Voranschlag festgelegt wird. Im Moment beträgt dieser Einheitsansatz von 0,3 Promille (Beitragsklasse I) und 0,21 Promille (Beitragsklasse II).